„Die Parteiherrschaft sollte in keiner Weise geschmälert oder gar gefährdet werden; um jeden Preis sollte vermieden werden, dass der einfache Staatsbürger, der überhaupt nur als Wähler in Frage kam, anders denke und anders wähle, als es die Parteiinstanzen vorzuschreiben für gut fanden. Die Demokratie wurde durch den Parlamentarismus, der Parlamentarismus wiederum durch seine Überspitzung als Parteiherrschaft in Frage gestellt und entwurzelt. Diese Absicht ist gewissermaßen dokumentarisch durch das Wahlrecht erwiesen, das durch die Ausschaltung des Wählerwillens auf eine Diktatur der Parteien hinauslief.“
(Adolf Merkl, 1934, Schüler von Hans Kelsen, in seinen juristischen Blättern über „Ursprung und Schicksal der Leitgedanken der Bundesverfassung“ )